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   BGH, 10.01.1951 - II ZR 27/50   

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https://dejure.org/1951,318
BGH, 10.01.1951 - II ZR 27/50 (https://dejure.org/1951,318)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1951 - II ZR 27/50 (https://dejure.org/1951,318)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1951 - II ZR 27/50 (https://dejure.org/1951,318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 360
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Hiervon zu unterscheiden sind die sog. tatsächlichen oder natürlichen - unechten - Vermutungen; es sind auf der Lebenserfahrung beruhende, aus freier richterlicher Würdigung hervorgegangene Schlüsse oder Beweisanzeichen, die einen weiteren Beweis überflüssig machen können oder, wenn ihnen eine so starke Beweiskraft nicht zukommt, neben anderen Umständen zu würdigen sind (BGHZ 2, 82; BGH in NJW 1951, 360 und 1961, 777; Buchholz, BVerwG 234 § 7 Nr. 41; Stein/Jonas aaO, § 282 Anm. IV a und § 292 Anm. I; Schönke/Schröder/Niese, Zivilprozeßrecht, 8. Aufl. S. 262; Baumbach/Lauterbach aaO, § 292 Anm. 1 B).
  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 251/56

    Absichtungsbilanz bei Personalhandelsgesellschaft

    Das gilt namentlich dann, wenn man insoweit die von der Revision herangezogene Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage berücksichtigt, die der Klarstellung einzelner für die Abschichtungsbilanz streitiger Einzelposten dient (vgl. etwa BGHZ 1, 74 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; BGH NJW 1951, 360; BGH Urt. v. 13. Juni 1957 - II ZR 133/56).
  • BGH, 22.05.1953 - V ZR 10/52

    Rechtsmittel

    Nachdem durch die zulässige Widerklage das Berufungsgericht trotz der Erledigung der Hauptsache des Klaganspruchs genötigt war, eine Entscheidung durch Urteil zu treffen, ist das Verfahren einwandfrei, dass es von dem an sich nach § 91 a ZPO vorgesehenen Beschlussverfahren abgesehen und über die Hauptsache der Widerklage sowie über die gesamten Kosten des Rechtsstreits einheitlich durch Urteil entschieden hat (vgl. Urteil des II. Zivilsenats vom 10. Januar 1951 - II ZR 27/50 -, NJW 1951, 360).

    Da das Berufungsgericht die Revision gegen sein Urteil zugelassen hat, ist der Kläger berechtigt, es in vollem Umfange anzugreifen, mithin auch im Kostenpunkt, soweit er mit der Erledigung der Hauptsache in Verbindung steht (vgl. auch Urteil des II. Zivilsenats vom 10. Januar 1951 - II ZR 27/50 Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 1 zu § 91 a ZPO = NJW 1951, 360).

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